Geltung der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung wurde auf der Konstituierenden Sitzung des Vereins am 28.01.2003 in Münster von allen anwesenden Mitgliedern laut Vereinssatzung erörtert und einstimmig beschlossen. Sie tritt vom Zeitpunkt der Verabschiedung in Kraft und gilt so lange, bis eine neue Beitragsordnung von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen wird.

Aufnahmegebühren

Für die Aufnahme als Vereinsmitglied wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 1 € erhoben. Als Beleg für die Mitgliedschaft erhält das Mitglied einen Vereinspass.

Mitgliederbeiträge

Die Mitgliedschaft im Verein Wohnzimmer e.V. ist unentgeltlich. Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben.

Umlagen

Zur Finanzierung der anfallenden Kosten, die die Arbeit zur Erreichung der Zwecke des Vereins nötig machen, werden Umlagen unter seinen Mitgliedern gebildet. Jedes Mitglied darf frei entscheiden, ob es sich an einer Umlage beteiligen möchte. Beteiligt sich ein Mitglied nicht an einer Umlage, bleibt Ihm die Teilhabe an der durch die Umlage finanzierten Sache, Arbeit, Projekt etc. verwährt. Umgekehrt gilt: Beteiligt sich ein Mitglied durch eine Umlage an einem Vereinsanliegen, steht ihm die Nutzung eines Anteils (ggf. vom Vorstand zu definieren) zu.